Es stellt einen Verstoß gegen das Telemediengesetz und damit einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Unternehmen, das einen Internetversandhandel betreibt, im Impressum seiner Webseite neben Namen, Rechtsform und Anschrift nur eine hochpreisige Mehrwertdienste-Rufnummer angibt.
Die Beklagte dieses Verfahrens hatte in ihrem Impressum zur Kontaktaufnahme neben der Anschrift nur eine solche Mehrwertdienste-Rufnummer angegeben. Für Anrufe aus dem Festnetz sind Kosten in Höhe von 0,49 € pro Minute angefallen, für Anrufe aus dem Mobilfunknetz Kosten in Höhe von 2,99 € pro Minute. Ein Kontaktformular ...
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