Ein Verkäufer hatte über die Internetplattform Ebay einen Pkw angeboten und folgende Eigenschaften zugesichert: Unfallfrei, scheckheftgepflegt, Standheizung und Tempomat.
Der Käufer hatte das Fahrzeug für € 3.100,00 ersteigert. Anschließend wurde ein schriftlicher Kaufvertrag mittels eines ADAC-Kaufvertragsformulars geschlossen. Nachdem der Käufer das Fahrzeug erhalten hatte, stellte er fest, dass das Fahrzeug weder über eine Standheizung noch über einen Tempomat verfügte. Es fehlte auch die letzte Regelinspektion. Daraufhin erklärte der Käufer den sofortigen Rücktritt und verlangte den Kaufpreis zurück. Der Verkäufer wies darauf hin, dass ...
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