… darauf haben Sie ein Recht!
Harald Holdschick, law connection
Persönlich
Erster wichtiger Schritt. Mit einer frühzeitig kompetenten „Vertretung“ Ihrer Position, gewinnt diese an Wirkungs- und Durchschlagskraft. In vielen Auseinandersetzungen zeigt sich Professionalität in der fachkompetenten Qualität der ausgearbeiteten Schriftsätze. Genau hier setzen wir an, in der ganzen fachlichen Tiefe und dem menschlichen Miteinander auf Augenhöhe.
Ich bin für Sie da – leidenschaftlich, zeitnah, kompetent und freue mich auf Ihren Kontakt.
In folgenden Rechtsgebieten bin ich Ihnen ein kompetenter Partner:
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht, betrifft insbesondere Verkehrsunfälle und deren Regulierung, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Alkohol im Straßenverkehr, Autokauf und Leasing, Entzug der Fahrerlaubnis und Strafsachen
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie gerne sowohl außergerichtlich (z.B. gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung), wie auch im Bußgeldverfahren gegenüber der Bußgeldstelle oder im Prozess vor Gericht kompetent und effizient.
Strafrecht
„in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – ist ein Grundsatz im Strafrecht, der bis heute, vor allem im Strafprozessrecht gilt. Dieser Grundsatz soll gewährleisten, dass keine Verurteilung erfolgt, wenn im Rahmen der freien Beweisführung die Schuld des Angeklagten nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht.
Die tägliche Erfahrung zeigt, dass selbst bei festgestellter Schuld und zu erwartender Verurteilung das Strafmaß davon abhängen kann, welcher Eindruck dem Gericht durch den bzw. vom Angeklagten vermittelt wird oder was dieser seit der Tat präventiv unternommen hat . Hierauf kann ein Strafverteidiger entscheidungserheblichen Einfluss nehmen.
Bereits im Ermittlungsverfahren, in dem der ggf. spätere Angeklagte noch Beschuldigter ist, kann der Strafverteidiger aufgrund seiner Fachkenntnis regelmäßig die Rechte des Betroffenen besser vertreten als dieser selbst. Sinn und Zweck der Strafverteidigung ist die Ausübung der Beistands-, der Aufklärungs- und der Kontrollfunktion im Interesse des Mandanten.
Mietrecht
Das Mietrecht betrifft insbesondere die Kündigung und Räumung von Mietern, Mieterhöhungen, Gewährleistung (Schimmel, Schäden usw.), Streitigkeiten um die Mietkaution, Fragen rund um den Auszug aus dem Mietobjekt (Schönheitsreparaturen, Renovierung, Schadensersatz).
Das gewerbliche Mietrecht gehört auch zum Mietrecht und erfasst die Überlassung von Räumen oder Gebäuden zu gewerblichen Zwecken (Ladengeschäfte, Büros usw.). Die gesetzlichen Regelungen sind hier weit weniger streng als bei der Wohnraummiete, da viele Vorschriften im Wohnraummietrecht zum Schutze der Wohnraummieter nicht abänderbar sind, auf die Gewerbemiete aber keine Anwendung finden. Insoweit können gewerbliche Mietverträge einfacher gestaltet werden.
Als Fachanwalt für Mietrecht vertrete ich sowohl gewerbliche als auch „normale“ Wohnraumvermieter und Mieter sowohl außergerichtlich, wie auch im Prozess vor Gericht kompetent und effizient.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern oder Hauseigentümern. Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich unter Anderem mit offenen Hausgeldforderungen, Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie Fragen Rund um das Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum sowie Sondernutzungsrecht.
Auch bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellen sich häufig rechtliche Fragen zur Eigentümerversammlung, oder Festsetzung des Hausgeldes. Wir übernehmen daher auch die Beratung von privaten oder gewerblichen Hausverwaltungen.
Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht geht es hauptsächlich um die Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegen private Versicherungen. Dies bedeutet sinngemäß, dass die Versicherung den Versicherungsfall anerkennt und entsprechend der Versicherungspolice bezahlt. Ferner geht es um Fragen der vorzeitigen Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Prämienrückstandes.
Diese Fragen betreffen insbesondere das Sachversicherungsrecht (das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-,Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahlversicherung) und das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-,Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung).
In diesem Rechtsgebiet finden sich Überschneidungen mit dem Verkehrsrecht, was insbesondere die Bereiche der Obliegenheitsverletzungen betrifft (Alkohol am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.).
Schwerpunkte
Verkehrsrecht
Strafrecht
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht
Versicherungsrecht
Lebenslauf
1996-2001 Studium des Rechtswissenschaften an der Eberhardt-Karls-Universität in Tübingen
2001-2003 Referendar am Landgericht Stuttgart
seit September 2003 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Neugebauer & Coll. tätig
seit 2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht
seit 2011 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaft
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Anwaltsverein Stuttgart
Deutscher Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
im Deutschen Anwaltsverein