Ein 78-jähriger selbstständig tätiger Bauingenieur, der in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebt, muss diese Einnahme aus der selbstständigen Tätigkeit für den Unterhalt seiner 72-jährigen Ehefrau nicht mehr einsetzen.
Die Eheleute hatten anlässlich ihrer Scheidung im Jahr 2005 unter anderem die Zahlung eines monatlichen nachehelichen Unterhalts von € 1000,00 zu Gunsten der Ehefrau vereinbart. Das OLG Koblenz kam zu dem Ergebnis, dass die notarielle Vereinbarung der Eheleute nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgrund der wesentlichen Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen abänderbar ist.
Dabei hat das OLG Koblenz berücksichtigt, dass das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann heranzuziehen ist, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Alters, der zunehmenden körperlichen und geistigen Belastung, der ursprünglichen Planung der Eheleute und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu einem unbilligen Ergebnis führen würde.
OLG Koblenz Beschluss vom 18.06.2014, Aktenzeichen 9 UF 34/14.